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Der Mann­schafts­spiel­be­trieb (Punkt- und Pokalspiele)
wird abge­bro­chen – die Sai­son wird annulliert!

Das Prä­si­di­um des Säch­si­schen Tisch­ten­nis-Ver­ban­des als Ent­schei­dungs­gre­mi­um gemäß Wett­spiel­ord­nung (WO) A 1.4 hat beschlos­sen, den gesam­ten Mann­schafts­spiel­be­trieb der Spiel­zeit 2020/21 wegen der anhal­ten­den Coro­na-Pan­de­mie abzu­bre­chen. Die­se Ent­schei­dung ist uns nicht leicht gefal­len. Bis zuletzt hat­ten wir gehofft, dass die im Novem­ber beschlos­se­ne Ein­fach­run­de zu Ende gespielt wer­den kann. Auf­grund der erneu­ten Ver­län­ge­rung des Lock­downs und eines feh­len­den kla­ren Stu­fen­pla­nes der Bun­des- und Lan­des­re­gie­rung, ab wann Locke­run­gen für den Hal­len­sport mög­lich sind, sehen wir uns zu die­sem Schritt gezwun­gen. Ins­be­son­de­re wegen der unge­klär­ten Hal­len­öff­nun­gen und der gerin­gen Anzahl an Ter­mi­nen (auch bedingt durch die Oster­fe­ri­en) für den Mann­schafts­spiel­be­trieb bis Ende Mai 2021 (31.05. letz­ter Wech­sel­ter­min) hal­ten wir eine frist­ge­mä­ße Been­di­gung des Spiel­be­triebs größ­ten­teils für nicht mög­lich. Wir sind uns durch­aus bewusst, dass es in dem einen oder ande­ren Ort, der einen oder ande­ren Stadt nach Ostern evtl. mög­lich sein wird, den Tisch­ten­nis-Trai­nings­be­trieb wie­der auf­zu­neh­men. Ein flä­chen­de­cken­der Wett­kampf- und Trai­nings­be­trieb in ganz Sach­sen, selbst in den Bezir­ken und inner­halb der ein­zel­nen Krei­se wird aber nicht mög­lich sein und wür­de dazu füh­ren, dass kein fai­rer Auf- und Abstiegs­kampf gewähr­leis­tet wer­den kann. Auch die auf der Inter­net­sei­te des Deut­schen Tisch­ten­nis-Bun­des wei­te­ren genann­ten Grün­de für den Abbruch des Spiel­be­trie­bes der Bun­des­spiel­klas­sen (außer 1. Bun­des­li­ga) waren für uns wich­tig bei der Ent­schei­dungs­fin­dung. Nach wie vor hat der Schutz der Gesund­heit aller Akti­ven und Offi­zi­el­len abso­lu­te Prio­ri­tät. In zahl­rei­chen Gesprä­chen mit Sport­le­rIn­nen unse­res Ver­ban­des sind die­se Sor­gen deut­lich gewor­den.
Aus die­sen Grün­den wur­den fol­gen­de Fest­le­gun­gen getrof­fen:
Ent­schei­dung Spiel­be­trieb 2020/2021
 Punkt­spiel­be­trieb
Der Punkt­spiel­be­trieb gemäß WO A 11.2 im Erwach­se­nen- und Nach­wuchs­be­reich
wird in allen Spiel­klas­sen des STTV (inkl. sei­ner BFV, KFV, SFV) mit
sofor­ti­ger Wir­kung abge­bro­chen (Ent­schei­dung gemäß WO M 2 Punkt 5).
Die Spiel­zeit wird für alle die­se Spiel­klas­sen für ungül­tig erklärt (Ent­schei­dung
gemäß WO M 2 Punkt 6); die Fol­gen die­ser Ent­schei­dung wer­den unter „Wer­tung der
Punkt­spie­le aus der Spiel­zeit 2020/2021“ und „Vor­be­rei­tung auf die Spiel­zeit
2021/2022“ erläu­tert. Die glei­che Ent­schei­dung wur­de für die Bun­des­spiel­klas­sen durch das Prä­si­di­um des DTTB getrof­fen. Zur DTTB-News-Mel­dung vom 16.02.2021 auf tischtennis.de!
 Einzel‑, Mann­schafts­meis­ter­schaf­ten und Rang­lis­ten­tur­nie­re
Die lt. Ter­min­plan fest­ge­leg­ten Einzel‑, Mann­schafts­meis­ter­schaf­ten und
Rang­lis­ten­tur­nie­re wer­den bis 31.03.2021 aus­ge­setzt.
Wer­tung der Punkt­spie­le aus der Spiel­zeit 2020/2021
 Weil die Spiel­zeit im Mann­schafts­spiel­be­trieb der Erwach­se­nen und des Nach­wuch­ses in allen Spiel­klas­sen des STTV abge­bro­chen und für ungül­tig erklärt wor­den ist, wer­den sämt­li­che geplan­ten und noch nicht aus­ge­tra­ge­nen Mann­schafts­kämp­fe gestri­chen.
 Es gibt durch den Beschluss zur Annu­lie­rung der Spiel­zeit 2020/2021 in die­sen Spiel­klas­sen kei­ne Auf- und Abstei­ger, kei­ne Rele­ga­ti­ons­plät­ze und kei­ne „zurück­ge­zo­ge­nen Mann­schaf­ten“.
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 In der Wahr­neh­mung bedeu­tet das, die Spiel­zeit 2020/2021 hat nicht statt­ge­fun­den!
 Die Wer­tung der bis­her absol­vier­ten Spie­le (trotz Annu­lie­rung der Spiel­zeit 2020/2021) bleibt gemäß WO E 3 für die Liv­eP­Z/TTR-Wer­te unbe­rührt.
 Weil der Bun­des­tag des DTTB im Novem­ber 2020 einen ent­spre­chen­den Beschluss
gefasst hat, gibt es unab­hän­gig von der Anzahl der Ein­sät­ze der gemel­de­ten Spie­ler
kei­ne Neu-Ertei­lung von Reser­ve­spie­ler-Ver­mer­ken aus der Spiel­zeit 2020/2021 – und
damit auch nicht zur Vor­run­de 2021/2022.
 Für Akteu­re, die als Reser­ve­spie­ler in die Sai­son 2020/2021 gestar­tet sind und durch
die Zahl ihrer Ein­sät­ze bei Punkt­spie­len der Vor­run­de wie­der zu Stamm­spie­lern wer­den
woll­ten, gab es eine COVID-19-beding­te Erleich­te­rung: Statt bis­lang drei Teil­nah­men
an Punkt­spie­len (gemäß Zif­fer 1.3.2 des Abschnitts H der WO) reich­te in der Vor­run­de
der Sai­son 2020/21 die Teil­nah­me an einem Punkt­spiel aus. Anschlie­ßend durf­ten und
dür­fen die Akti­ven dann wie­der als Stamm­spie­ler gemel­det wer­den. Das gilt also auch
für die Sai­son 2021/22!
 Die Bestim­mun­gen zur Berech­nung der Liv­eP­Z/TTR-Wer­te blei­ben unver­än­dert. Wie
der DTTB nach Rück­fra­ge bestä­tigt hat, wer­den auch die Vor­ga­ben für den sog.
„Inak­ti­vi­täts­ab­zug“ nicht geän­dert. Dabei ist uner­heb­lich, dass das Feh­len von
Ergeb­nis­sen auf die Beschrän­kun­gen durch die Coro­na-Pan­de­mie zurück­zu­füh­ren und
der betref­fen­de Spieler/die betref­fen­de Spie­le­rin „schuld­los“ ist. Der Liv­eP­Z/TTR-Wert
bil­det die Spiel­stär­ke ab, die nach­voll­zieh­bar man­gels Trai­nie­rens und Spie­lens
(doku­men­tiert über Ergeb­nis­se in der Daten­bank) abge­nom­men hat.
Es han­delt sich des­halb kei­nes­falls um eine „Bestra­fung“, son­dern um die tech­ni­sche
Umset­zung eines nach­voll­zieh­ba­ren Vorgangs.

Vor­be­rei­tung auf die Spiel­zeit 2021/2022

 Für die Spiel­zeit 2021/2022 erhal­ten alle Mann­schaf­ten, die nach Abschluss der
Ver­eins­mel­dung und zum Start der Spiel­zeit 2020/2021 ver­bind­lich in die Ligen­zu­sam­men­stel­lung ein­ge­teilt wor­den waren, erneut das Start­recht in genau die­ser
Spiel­klas­se.
Mit der Ver­eins­mel­dung kann von Mit­te Mai bis 05. Juni 2021 – wie in den Vor­jah­ren
– die­ses Start­recht wahr­ge­nom­men wer­den, es kann auch ein Spiel­klas­sen­ver­zicht
(Rück­zug) oder eine Bereit­schaft zum Spie­len in der nächst­hö­he­ren Spiel­klas­se
gemel­det wer­den.
 Soll­te nach der Ver­eins­mel­dung und der dar­aus resul­tie­ren­den Ligen­ein­tei­lung
2021/2022 in einer Spiel­klas­se die Soll­stär­ke von (einer) Gruppe/n noch nicht erreicht
wor­den sein, wird gemäß den ein­schlä­gi­gen Vor­schrif­ten der Wett­spiel­ord­nung F 3.4.8
auf­ge­füllt. Dabei wer­den alle Mann­schaf­ten berück­sich­tigt, die in der
Ligen­zu­sam­men­stel­lung der Spiel­zeit 2020/2021 in der Spiel­klas­se direkt unter­halb
ver­bind­lich ein­ge­teilt wor­den sind. Dies gilt auch für Mann­schaf­ten, die in der Spiel­zeit
2019/2020 durch Zurück­zie­hen oder Strei­chen zur Sai­son 2020/2021 in die­se
Spiel­klas­se ein­ge­teilt wor­den sind.
 Bei der Auf­füll­rei­hen­fol­ge gilt für die Ligen­ein­tei­lung 2021/2022 grund­sätz­lich die
Wett­spiel­ord­nung. Aller­dings wer­den wegen der spe­zi­el­len Umstän­de zunächst alle
Mann­schaf­ten mit Auf­füll­wunsch berück­sich­tigt, die wäh­rend der Ver­eins­mel­dung zur
Spiel­zeit 2020/2021 einen Spiel­klas­sen­ver­zicht vor­ge­nom­men hat­ten. Sie wer­den in der
Rei­hen­fol­ge ihrer Spiel­klas­sen­zu­ge­hö­rig­keit und Plat­zie­rung der Spiel­zeit 2019/2020
berück­sich­tigt.
 Grund­la­ge für die Auf­füll­re­ge­lung ist die Plat­zie­rung in der Spiel­zeit 2019/2020, wobei wegen des Abbruchs der Spiel­zeit im STTV auch die in WO M 3.3.1 vor­ge­se­he­ne
Quo­ti­en­ten­re­ge­lung Anwen­dung findet.

gez. Tho­mas Neu­bert
Präsident

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