Neuigkeiten vom KSB…
Werte Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,
zum heutigen Ostermontag veröffentlichte der Landkreis Bautzen eine neue Allgemeinverfügung. Darin enthalten sind die inzidenzunabhängigen Öffnungsschritte ab dem morgigen Dienstag, den 06. April 2021, laut den Vorgaben der Sächsischen CoronaSchutzverordnung.
Welcher Sport ist ab dem 06. April 2021 erlaubt?
- Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen (siehe auch: pdf (landkreis-bautzen.de)
- Hinweis 1: Die Pflicht zur Vorlage eines Negativtests oder zur Durchführung von Testungen vor Ort besteht nicht.
- Hinweis 2: Die Lockerungen gelten zunächst bis 18. April 2021, können jedoch rückgängig gemacht werden, sobald die Corona-Auslastung der sächsischen Kliniken eine Grenze von 1.300 Betten übersteigt. Aktuell liegt dieser Wert bei 945.
Beispiele zum erlaubten Trainingsbetrieb dazu aus den Corona FAQ´s des Landessportbund Sachsen:
- Pass- oder Torschusstraining für Fußball- oder Hockeyspiele ist kontaktfrei, Zweikampftraining oder Spielbetrieb ist Kontaktsport
- Badminton- oder Tennisspiel Einzel ist kontaktfrei, Doppel ist Kontaktsport
- Bahnenlauf ist kontaktfrei, Lauftraining ohne Bahneinteilung ist Kontaktsport
Aufgrund vermehrter Anfragen, gern zu folgender Frage der Verweis auf die Corona FAQ´s des Landessportbund Sachsen:
„Kann eine Außensportstätte in mehrere Außensportanlagen unterteilt werden?
Es kann eine Separierung einzelner Segmente vorgenommen werden, um sie als eigenständige Außensportanlagen einer Außensportstätte zu nutzen. Die Unterteilung muss nachvollziehbar sein und dem generellen Schutzgedanken entsprechen. Sie ist im Hygienekonzept festzulegen. Im Zweifel sollte das Gesundheitsamt um eine Stellungnahme nachgefragt werden. Die Separierung muss gewährleisten, dass die Nutzer der einzelnen Außensportstätten keinen Kontakt miteinander haben.“