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Neu­ig­kei­ten vom KSB…

Wer­te Ver­eins­ver­tre­te­rin­nen und Vereinsvertreter,

zum heu­ti­gen Oster­mon­tag ver­öf­fent­lich­te der Land­kreis Baut­zen eine neue All­ge­mein­ver­fü­gung. Dar­in ent­hal­ten sind die inzi­denz­un­ab­hän­gi­gen Öff­nungs­schrit­te ab dem mor­gi­gen Diens­tag, den 06. April 2021, laut den Vor­ga­ben der Säch­si­schen CoronaSchutzverordnung.

 

Wel­cher Sport ist ab dem 06. April 2021 erlaubt?

  1. Indi­vi­du­al­sport allei­ne oder zu zweit und in Grup­pen von bis zu 20 Kin­dern und Jugend­li­chen bis zur Voll­endung des 18. Lebens­jah­res im Außen­be­reich, auch auf Außen­sport­an­la­gen (sie­he auch: pdf (landkreis-bautzen.de)
  2. Hin­weis 1: Die Pflicht zur Vor­la­ge eines Nega­tiv­tests oder zur Durch­füh­rung von Tes­tun­gen vor Ort besteht nicht.
  3. Hin­weis 2: Die Locke­run­gen gel­ten zunächst bis 18. April 2021, kön­nen jedoch rück­gän­gig gemacht wer­den, sobald die Coro­na-Aus­las­tung der säch­si­schen Kli­ni­ken eine Gren­ze von 1.300 Bet­ten über­steigt. Aktu­ell liegt die­ser Wert bei 945.

Bei­spie­le zum erlaub­ten Trai­nings­be­trieb dazu aus den Coro­na FAQ´s des Lan­des­sport­bund Sachsen:

  1. Pass- oder Tor­schuss­trai­ning für Fuß­ball- oder Hockey­spie­le ist kon­takt­frei, Zwei­kampf­trai­ning oder Spiel­be­trieb ist Kontaktsport
  2. Bad­min­ton- oder Ten­nis­spiel Ein­zel ist kon­takt­frei, Dop­pel ist Kontaktsport
  3. Bah­nen­lauf ist kon­takt­frei, Lauf­trai­ning ohne Bahn­ein­tei­lung ist Kontaktsport

Auf­grund ver­mehr­ter Anfra­gen, gern zu fol­gen­der Fra­ge der Ver­weis auf die Coro­na FAQ´s des Lan­des­sport­bund Sachsen:

„Kann eine Außen­sport­stät­te in meh­re­re Außen­sport­an­la­gen unter­teilt werden?

Es kann eine Sepa­rie­rung ein­zel­ner Seg­men­te vor­ge­nom­men wer­den, um sie als eigen­stän­di­ge Außen­sport­an­la­gen einer Außen­sport­stät­te zu nut­zen. Die Unter­tei­lung muss nach­voll­zieh­bar sein und dem gene­rel­len Schutz­ge­dan­ken ent­spre­chen. Sie ist im Hygie­ne­kon­zept fest­zu­le­gen. Im Zwei­fel soll­te das Gesund­heits­amt um eine Stel­lung­nah­me nach­ge­fragt wer­den. Die Sepa­rie­rung muss gewähr­leis­ten, dass die Nut­zer der ein­zel­nen Außen­sport­stät­ten kei­nen Kon­takt mit­ein­an­der haben.“

 

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