Beitragsordnung des Königswarthaer SV 1990 e.V.
- Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
- Die Beitragsordnung kann durch die Mitgliederversammlung geändert werden. Änderungen gelten grundsätzlich ab dem 01.01. des Folgejahres, sofern die Mitgliederversammlung nicht anders beschließt.
- Die Mitglieder des Vereins sind nach der Satzung verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Der Mitgliedsbeitrag ist grundsätzlich eine „Bringschuld“ eines jeden Mitglieds des Königswarthaer SV 1990 e.V. und muss ohne Aufforderung in zwei gleichen Teilen am 15. Februar und am 15. August auf das Vereinskonto überwiesen werden. Der Königswarthaer SV 1990 e.V. bietet zur Vereinfachung das Lastschriftverfahren an.
Eine gesonderte Beitragsrechnung erfolgt nicht.
Wird der Beitrag nicht fristgerecht geleistet, erfolgt eine Mahnung. Diese ist mit Mahnkosten i.H. v. 5,00 EUR verbunden. Erfolgt auf diese Mahnung keine Zahlung, wird eine letzte Mahnung ausgesprochen, welche mit Mahnkosten
i.H. v. 10,00 EUR verbunden ist. Erfolgt auch auf diese Mahnung keine Zahlung, kann das Mitglied gem. Satzung von der Mitgliederliste gestrichen werden.
- Erfolgt die Aufnahme des Mitglieds bis zum 30.06., ist der volle Jahresbeitrag zu leisten; erfolgt die Aufnahme nach dem 30.06., ist nur die Hälfte des Jahresbeitrages zu leisten. Eine weitere Ermäßigung findet nicht statt. Wird die Mitgliedschaft bis zum 30.06. beendet, ist nur die Hälfte des Jahresbeitrages zu leisten, ansonsten verbleibt es bei dem vollen Jahresbeitrag.
- Der Vorstand kann in Einzelfällen bei Vorliegen wirtschaftlicher Notlagen von Mitgliedern den Beitrag ermäßigen, stunden oder erlassen.
- Die Beiträge sind auf folgendes Vereinskonto zu entrichten:
Königswarthaer Sportverein
IBAN DE18 8509 0000 5923 7610 06
Volksbank Dresden-Bautzen
Mitgliedsbeiträge Jahresbeiträge
Kindersport
84,00 €
Kind/Jugendliche bis 18 Jahre
144,00 €
Erwachsener ab 18 Jahre
180,00 €
Erwachsener in Abteilungen, in denen kein Spielbetrieb angeboten wird
120,00 €
Passives Mitglied/Trainer *
60,00 €
Familienbeitrag *
324,00 €
*als passives Mitglied werden Mitglieder geführt, welche weder am Trainings- noch am Spielbetrieb teilnehmen.
*Definition Familienbeitrag: Eltern + im Haushalt lebende minderjährige Kinder
*Der Familienbeitrag kann am Jahresende durch die betroffenen Personen schriftlich beim Vorstand für das zurückliegende Jahr beantragt werden.
Die Familie erhält im Januar des Folgejahres eine Gutschrift auf die gezahlten Mitgliedsbeiträge. Die regulären Mitgliedsbeiträge müssen in voller Höhe vorab zu den laut Beitragsordnung genannten Terminen gezahlt werden.
Gültig ab 01.01.2026 (Abstimmung durch Mitgliederversammlung am 28.11.2025)

